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Wichtige Informationen zur Mutter/Vater & Kind-Kur
1) Wann darf ich auf Kur?
Wenn bei Mutter/Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt, der Arzt eine Kur befürwortet und entsprechend attestiert. Kinder dürfen zur Kur, wenn aus ärztlicher Sicht Behandlungsbedürftigkeit vorliegt oder eine Versorgung zuhause ausgeschlossen ist bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist.
2) Welche Krankheiten werden während einer Kur behandelt?
Folgende Indikationen können in den Kliniken der Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken behandelt werden: Erschöpfungszustände, aus denen sich das Burn Out entwickeln kann, Angstzustände, Schlafstörungen, aber auch Rückenschmerzen und Gelenkbeschwerden. Zu bestimmten Krankheitsbildern und besonderen Lebensumständen werden sogenannte Schwerpunktkuren angeboten. Diese bieten ein gezieltes und umfassendes Behandlungsprogramm sowie den Austausch mit ebenfalls Betroffenen an.
3) Wie beantrage ich eine Kur?
Die notwendigen Attest- und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter www.mutter-kind.de
Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus. Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur. Anhand der Indikationen wird dann die passende Klinik gemeinsam mit Ihnen ausgewählt.
4) Wie lange dauert eine Mutter/Vater & Kind-Kur?
Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann während der Kur vom Klinikarzt, in Absprache mit der Krankenkasse, eine Verlängerung beantragt werden.
5) Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein?
In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren in den Kliniken aufgenommen, Ausnahmen sind möglich. Behinderte Kinder unterliegen keiner Altersbegrenzung.
6) Was kostet mich eine Kur?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,-€ je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Für einkommensschwache Mütter besteht die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dies sowie eine Bezuschussungsmöglichkeit zu den Fahrtkosten kann bei der Krankenkasse erfragt werden.
7) Was mache ich, wenn die Kur abgelehnt wird?
Konsultieren Sie Ihren Arzt.
Infos zur Mutter/Vater & Kind-Kur erhalten Sie unter Telefon 08503 9004-0.